Einfacher als gedacht: Rundfunkbeitrag für Studierende. Regelungen und Tipps.
Nur 7 Minuten Lesezeit
Das Wichtigste auf einen Blick
- Jeder Haushalt zahlt, unabhängig davon, ob du Fernseher oder Radio besitzt. 18,36 € pro Monat.
- WGs können sparen: Pro Wohnung zahlt nur eine Person, der Rest kann sich abmelden und den Betrag aufteilen.
- BAföG = Befreiung: Wenn du BAföG bekommst, kannst du dich vollständig befreien lassen.
- Kein BAföG, aber knapp bei Kasse? In bestimmten Fällen gibt es eine Härtefallbefreiung zur Befreiung.
- Nicht zahlen ist keine Option: Wer ignoriert, riskiert Mahnungen und im schlimmsten Fall eine Kontopfändung.
Die erste Überraschung in deiner neuen Wohnung 🎉
Der erste eigene Mietvertrag ist unterschrieben, die Kartons sind noch nicht mal alle ausgepackt und schon landet ein Brief vom Beitragsservice im Briefkasten. Herzlich willkommen im Erwachsenenleben.
Der Rundfunkbeitrag ist einer der ersten Reality-Checks des eigenständigen Wohnens: 18,36 € pro Monat für etwas, das du vielleicht gar nicht bewusst nutzt. Aber musst du das wirklich zahlen? Und gibt es als Studi vielleicht eine Ausnahme? Wir erklären, was es damit auf sich hat und was du konkret tun kannst.
Die Basics zum Rundfunkbeitrag (früher GEZ) als Student 📝
Der Rundfunkbeitrag ist eine Pflichtabgabe, die in Deutschland jeder Haushalt zahlen muss. Er finanziert die öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD, ZDF und Deutschlandradio, aber auch Social-Media-Profile, zum Beispiel bei Instagram, TikTok oder YouTube. Damit wird ermöglicht, dass nicht nach Einschaltquoten oder Werbeeinnahmen produziert werden muss, sondern um unabhängig, sachlich und umfassend zu informieren.
In Zeiten von Desinformation, Kommerzialisierung und Social-Media-Blasen lassen sich so Nachrichten-, Kultur-, Politik- und Wissenschaftsformate produzieren, ohne dass kommerzielle Interessen im Hintergrund stehen.
Seit 2013 hat der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag das alte GEZ-System abgelöst und die Abgabe pro Haushalt geregelt. Aktuell beträgt der Beitrag 18,36 € pro Monat (rund 220 Euro im Jahr).
So umgehst du den Rundfunkbeitrag💰
Rundfunkbeitrag bei BAföG-Bezug
Bist du Student/- in und bekommst BAföG? Easy! Du kannst dich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Wie das geht, zeigen wir dir weiter unten im Artikel.¹
Runfunkbeitrag in deiner WG
Pro Wohnung muss eine volljährige Person angemeldet sein und den Beitrag zahlen. Ob du das machst oder jemand anderes in deiner WG könnt ihr selbst entscheiden. Alle anderen Mitbewohner/-innen können sich dann von der Beitragszahlung abmelden. Wie das funktioniert, zeigen wir dir weiter unten im Artikel.¹
Regelung für das Studentenwohnheim
Hier wird es Tricky: Geht dein Zimmer im Wohnheim von einem allgemein zugänglichen Flur ab, zählt es als eigenständige Wohnung, auch wenn du kein eigenes Bad oder Küche hast. Dann wird der reguläre Betrag von 18,36 € pro Monat fällig.
Sind mehrere Zimmer durch eine eigene Wohnungstür von dem allgemein zugänglichen Flur getrennt, zählen diese als WG. Auch hier muss dann wieder nur eine Person den Beitrag zahlen und ihr könnt den Beitrag untereinander aufteilen.¹
Härtefallbefreiung für Studenten
Kein BAföG, aber trotzdem kaum Geld auf dem Konto? Dann gibt es unter Umständen noch einen anderen Weg. Der Beitragsservice kennt sogenannte Härtefallbefreiungen für Studierende, die eigentlich bedürftig sind, aber aus formalen Gründen kein BAföG (mehr) bekommen. Das ist in folgenden Fällen möglich:
- du befindest dich in einem Zweitstudium
- du hast das Studienfach gewechselt
- du hast die Altersgrenze überschritten
- du hast die Förderungshöchstdauer überschritten
- du hast den Leistungsnachweis gemäß § 48 BAföG nicht erbracht¹
Als bedürftig giltst du, wenn du, nach Abzug von Miete und Krankenversicherung weniger zur Verfügung steht, als der gesetzliche Regelsatz für den Lebensunterhalt vorsieht. Aktuell sind das 563 € im Monat (Stand 2026). Eine Befreiung ist aber auch dann noch möglich, wenn du knapp darüber liegst: Wer weniger als 581 € zur Verfügung hat, also nicht mehr als einen Rundfunkbeitrag über dem Regelsatz, kann sich ebenfalls befreien lassen.²
Rundfunkbeitrag Anmeldung, Abmeldung und Befreiung als Student/-in 📑
Anmeldung
Wenn du erstmalig bei deinen Eltern ausziehst, musst du dich für den Rundfunkbeitrag anmelden. Das geht mittlerweile super easy über ein Onlineformular.
Keine Sorge, das klingt erstmal komplizierter als es ist. Du gibst deine persönlichen Daten ein (Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail) und trägst dein Einzugsdatum ein. Dann noch entscheiden, in welchem Rhythmus du zahlen willst:
- in der Mitte eines Dreimonatszeitraums (zum 15.) → 55,08 €
- vierteljährlich im Voraus (1.1./1.4./1.7./1.10.) → 73,44 €
- halbjährlich im Voraus (1.1./1.7.) → 110,16 €
- jährlich im Voraus (1.1.) → 220,32 €
Als letzten Schritt entscheidest du, ob das Geld automatisch per Lastschrift abgebucht wird oder du lieber selbst überweist (geht auch als Dauerauftrag). Das ist in unter fünf Minuten erledigt.
Abmeldung
Wohnst du in einer WG und jemand anderes übernimmt die Zahlung? Dann kannst du dich beim Beitragsservice abmelden. Auch das geht genau so unkompliziert über ein Onlineformular: Beitragsnummer bereithalten und den Abmeldegrund auswählen. Fertig.
Rundfunkbeitrag Befreiung als Student/-in
Hast du Anspruch auf eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag, lohnt es sich, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, denn eine Befreiung gilt frühestens ab dem Monat, in dem du den Antrag eingereicht hast, nicht rückwirkend. Auch hier gibt es ein passendes Onlineformular. Beitragsnummer angeben, Befreiungsgrund auswählen und den entsprechenden Nachweis hochladen (für die meisten Studis ist das der BAföG-Bescheid).
Wichtig: Die Befreiung gilt immer nur so lange wie dein Bescheid. Läuft der BAföG-Bescheid aus, musst du die Befreiung neu beantragen. Mach das am besten direkt, wenn du den neuen Bescheid in der Hand hast, damit keine Lücke entsteht.¹
Konsequenzen bei Nicht-Zahlung 🚩
Kurz gesagt: ignorieren ist keine gute Idee. Wer nicht zahlt, bekommt zunächst einen Festsetzungsbescheid. Das ist quasi die offizielle Zahlungsaufforderung. Bleibt die Zahlung aus, folgt eine Mahnung. Und wer auch die ignoriert, riskiert eine Pfändung, also den Zugriff auf Konto oder Lohn. Solange eine Pfändung läuft, ist keine Ratenzahlung möglich, und das Konto bleibt gesperrt, bis der volle Betrag beglichen ist.
Wer in finanziellen Schwierigkeiten steckt, sollte sich also lieber frühzeitig melden und eine Ratenzahlung vereinbaren – das geht, solange noch keine Vollstreckung eingeleitet wurde. Oder, falls ein Befreiungsanspruch besteht, diesen rückwirkend für bis zu drei Jahre geltend machen.³
Fazit
Der Rundfunkbeitrag ist einer dieser Erwachsenenmomente, die sich niemand aussucht, an denen man aber auch nicht vorbeikommt. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Wissen ist das Thema schnell abgehakt. Anmelden, Zahlungsrhythmus wählen, Lastschrift einrichten und fertig. Wer BAföG bekommt oder in einer WG wohnt, spart sich im besten Fall sogar den vollen Betrag. Und wer gerade wirklich knapp bei Kasse ist, sollte lieber früh das Gespräch mit dem Beitragsservice suchen als Mahnungen zu ignorieren. Denn wegschauen macht es nicht günstiger.
FAQ
Muss man als Student/-in GEZ zahlen?
Kurz gesagt: Die GEZ gibt es seit 2013 nicht mehr, heute heißt die Behörde Beitragsservice. Aber ja, grundsätzlich musst du auch als Studierende Person zahlen, wenn du eine eigene Wohnung hast.
Es gibt aber zwei große Ausnahmen: Wer BAföG bekommt, kann sich vollständig befreien lassen. Und wer in einer WG wohnt, muss den Beitrag nicht allein stemmen. Pro Wohnung zahlt nur eine Person, der Rest meldet sich ab und teilt den Betrag einfach auf.
Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag für Studenten?
Der Beitrag ist unabhängig von deinem Alter, Beruf, Einkommen oder Lebensumständen. Er wird pro Haushalt fällig und beträgt immer 18,36 € pro Monat.
Was passiert wenn man den Rundfunkbeitrag nicht bezahlt?
Es läuft in Stufen ab: erst ein Festsetzungsbescheid, dann eine Mahnung. Wer auch die ignoriert, riskiert eine Kontopfändung. Dann kommt der Beitragsservice direkt an dein Konto und sperrt dieses, bis alles beglichen ist. Wer wirklich nicht zahlen kann, sollte sich lieber frühzeitig melden und kann eine Ratenzahlung vereinbaren.
Quellen:
- Beitragsservice (2026): Informationen für Studierende - Rundfunkbeitrag
- Bundesministerium für Soziales und Arbeit (2025): Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld - BMAS
- Beitragsservice (2026): Informationen zur Vollstreckung und Pfändung - Rundfunkbeitrag