Erststudium & Steuer: So sicherst du dir jetzt deinen Steuervorteil
Nur 10 Minuten Lesezeit
Das Wichtigste auf einen Blick
- Studienkosten im Erststudium zählen nur als Sonderausgaben (max. 6.000 €) – und bringen nichts, wenn du noch kein Einkommen hast.
- Mit einer Verlustfeststellung kannst du deine Studienkosten schon jetzt festhalten und später steuerlich anrechnen lassen.
- Rückwirkende Steuererstattung in Höhe von mehreren Tausend Euro – ganz ohne Risiko.
Erststudium & Steuer – was bisher galt 💡
Das Steuerrecht unterscheidet zwischen Erststudium und Zweitstudium:
Das Problem: Sonderausgaben kannst du nicht in spätere Jahre übertragen. Wenn du während des Studiums kein Einkommen hast, verpufft der Steuervorteil – du gehst leer aus².
Verlustfeststellung im Erststudium – so geht’s 💪
Auch ohne Einkommen kannst du beim Finanzamt eine Verlustfeststellung beantragen.
Das bedeutet:
1️⃣ Du reichst deine Studienkosten ein.
2️⃣ Das Finanzamt speichert diesen Betrag als „Verlust“.
3️⃣ Sobald du Einkommen hast, wird er automatisch verrechnet – du bekommst dein Geld später zurück.
Offiziell gilt das bisher nur für Werbungskosten (also Zweitstudium). Wenn das Urteil fällt, werden auch Erststudierende rückwirkend profitieren².
Diese Studienkosten kannst du angeben 💸
Wann sich eine Steuererklärung im Erststudium lohnt ✍️
Auch ohne Einkommen lohnt sich die Abgabe, wenn:
- deine Studienkosten über 1.000 € im Jahr liegen,
- du bereits gejobbt hast (Werkstudium, Praktikum),
- du später vom Verlustvortrag profitieren willst.
Tools wie WISO Steuer, Smartsteuer oder steuer:Web machen das Einreichen einfach – Schritt für Schritt, auch ohne Steuer-Vorkenntnisse.
So gehst du jetzt vor – in 5 Schritten📋
1️⃣ Belege sammeln (Semesterbeiträge, Technik, Bücher, Fahrten).
2️⃣ Steuer-Tool öffnen → „Verlustfeststellung“ auswählen.
3️⃣ Anlage N ausfüllen (Werbungskosten).
4️⃣ Erklärung elektronisch über Elster oder per Tool einreichen.
5️⃣ Bescheid vom Finanzamt abwarten und auf das Urteil (2025) gespannt bleiben
Fazit
Noch ist nichts entschieden – aber jetzt aktiv zu werden lohnt sich. Mit einer Verlustfeststellung kannst du schon heute alle Studienkosten sichern und später steuerlich anrechnen lassen, falls das Urteil positiv ausfällt.
Im besten Fall bedeutet das: Tausende Euro Steuervorteil für Ausgaben, die du ohnehin hattest. Das Ganze kostet dich nur etwas Zeit und ein paar Klicks – aber bringt dir langfristig bares Geld.
Bleib also dran, dokumentiere alles sauber und nutze die Chance, wenn sich das Steuerrecht ändert.
FAQ
Kann ich mein Erststudium aktuell steuerlich absetzen?
Was ist eine Verlustfeststellung und wie funktioniert sie?
Welche Kosten kann ich als Student/-in absetzen?
Was passiert, wenn das Urteil positiv ausfällt?
Wie reiche ich eine Verlustfeststellung am einfachsten ein?
Quellenverzeichnis
¹ Smartsteuer (2025): Verlustvortrag -Steuererklärung Student - die Steuererklärung lohnt sich. https://www.smartsteuer.de/online/steuerwissen/verlustvortrag-als-student/
² C.H.Beck (2025): Verluste bei Erststudenten steuerlich geltend machen. https://rsw.beck.de/zeitschriften/bc/news-beitraege/2024/01/16/verluste-bei-erststudenten-steuerlich-geltend-machen