Studieren mit Behinderung: Finanzielle Unterstützung & Tipps für deinen Alltag
Nur 10 Minuten Lesezeit
Das Wichtigste auf einen Blick
- Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung? Das ist oft doppelt herausfordernd – organisatorisch, gesundheitlich und finanziell.
- Mehrkosten für Assistenz, Technik oder barrierefreies Wohnen sind kein Einzelfall – aber: Es gibt klare Fördermöglichkeiten und Nachteilsausgleiche.
- BAföG, Stipendien, Eingliederungshilfe & Krankenkassen bieten dir Unterstützung, wenn du weißt, wo du ansetzen musst.
- Früh starten lohnt sich: Wer rechtzeitig Anträge stellt und Nachweise einreicht, kann sich finanzielle Entlastung und faire Studienbedingungen sichern.
BAföG-Zuschläge für Studierende mit Behinderung 💸
Mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 30 oder einer chronischen Erkrankung kannst du beim BAföG besondere Regelungen nutzen².
Deine Vorteile im Überblick
- Längere Förderzeit: Wenn du wegen Krankheit oder Behinderung länger studierst, kannst du eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer beantragen (§ 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG).
- Mehrbedarf-Zuschlag: Nach § 21 Abs. 4 BAföG gibt es Zuschüsse für Assistenzkräfte, medizinische Hilfsmittel oder spezielle Software.
- Höherer Freibetrag: Das Einkommen deiner Eltern wird weniger stark angerechnet, du bekommst also mehr BAföG.
- Härtefallregelung bei Rückzahlung: Wenn dich die Rückzahlung unzumutbar belastet, ist ein Teilerlass oder eine Befreiung möglich¹.
Beispiel: Eine Studentin mit Hörbehinderung erhält zusätzlich zum normalen BAföG Zuschüsse für Gebärdensprachdolmetscher.
Weitere finanzielle Unterstützungen im Studium 🤝
Stipendien & Förderprogramme
Neben dem BAföG gibt es viele Organisationen, die gezielt Studierende mit Behinderung unterstützen⁴:
- DAAD: Zuschüsse für Auslandsvorhaben, Dolmetscher oder Hilfsmittel.
- Deutschlandstipendium: Neben Leistung zählt auch soziales Engagement oder eine besondere Lebenssituation.
- Begabtenförderwerke (z. B. FES, Heinrich-Böll, Konrad-Adenauer) – oft mit Extra-Budgets für Inklusion.
- Spezial-Stiftungen (z. B. Christoffel-Blindenmission, Stiftung Darmerkrankungen) fördern bestimmte Erkrankungen.
Eingliederungshilfe nach SGB IX ✨
Wenn du Unterstützung im Studienalltag brauchst, kannst du Eingliederungshilfe beantragen. Sie hilft, Barrieren abzubauen und Studium überhaupt möglich zu machen³.
Typische Leistungen:
- Studienassistenz (Mitschreib- oder Vorlesekräfte)
- Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher
- Hilfsmittel wie Screenreader, Lupen, Software
- Zuschüsse für barrierefreie Wohnungen
Zuständig: Sozialhilfeträger oder Integrationsamt³.
Beispiel: Ein Student mit Sehbehinderung bekommt über die Eingliederungshilfe ein Bildschirmlesegerät finanziert³.
Pflege- & Krankenkasse: Deine weiteren Ansprüche ��
Wenn du einen Pflegegrad ab 2 hast, kannst du Leistungen der Pflegeversicherung erhalten⁴.
Dazu gehören:
- Pflegegeld für ambulante Unterstützung
- Zuschüsse für Hilfsmittel (Pflegebett, Rollstuhl, Duschstuhl)
- Beteiligung an Umbauten in der Wohnung (z. B. Türverbreiterung, barrierefreies Bad)
Auch Krankenkassen haben Sonderleistungen und Ansprechpartner:innen für Studierende mit Behinderung – z. B. bei chronischen Erkrankungen, Therapien oder Reha-Maßnahmen⁴.
Nachteilsausgleich im Studium – faire Chancen bei Prüfungen 🎓
Finanzielle Hilfe ist das eine – gleiche Studienbedingungen das andere. Mit dem Nachteilsausgleich kannst du dir faire Prüfungsbedingungen sichern⁵.
Typische Anpassungen:
- Verlängerte Prüfungszeiten (z. B. +25 %)
- Alternative Prüfungsformate (mündlich statt schriftlich)
- Sonderregelungen bei Anwesenheitspflicht
- Technische Hilfsmittel (Notebook, Screenreader)
Beispiel: Ein Student mit ADHS erhält 30 Minuten zusätzliche Bearbeitungszeit pro Klausur – das reduziert Stress und sorgt für Chancengleichheit.
Antrag: Frühzeitig beim Prüfungsamt einreichen – meist mit Attest oder fachlicher Stellungnahme⁵.
Anlaufstellen für Beratung & Unterstützung 🏢
Du musst nicht alles allein klären – viele Stellen unterstützen dich kostenlos²:
- Beauftragte für Studierende mit Behinderung (an jeder Hochschule)
- Studierendenwerke – Sozialberatung für BAföG, Wohnen, Hilfsmittel
- Krankenkassen & Pflegekassen – individuelle Beratung und Zuschüsse
- AStA & Sozialverbände – rechtliche Unterstützung und Peer-Beratung
- barrierefrei-studieren.de – bundesweite Übersicht zu Beratungsstellen
Fazit
Ein Studium mit Behinderung ist kein Hindernis – sondern ein Weg mit eigenen Herausforderungen, der mit der richtigen Unterstützung gut zu meistern ist. Von BAföG-Zuschlägen über Eingliederungshilfe bis hin zu Nachteilsausgleichen: Es gibt zahlreiche Anlaufstellen, die dir helfen, Barrieren abzubauen – finanziell, organisatorisch und im Studienalltag.
Wichtig ist, dass du früh aktiv wirst, Anträge stellst und dich beraten lässt. Mit der richtigen Planung sicherst du dir deine Chancen – und schaffst dir ein Studium, das wirklich zu dir passt.
FAQ
Gibt es BAföG-Zuschüsse für Studierende mit Behinderung?
Ja, das BAföG bietet verschiedene Zuschläge und Sonderregelungen für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Dazu gehören ein Mehrbedarf für Assistenz, Hilfsmittel oder technische Unterstützung, eine verlängerte Förderzeit und unter bestimmten Bedingungen auch ein Teilerlass bei der Rückzahlung (§ 21 Abs. 4 BAföG).
Welche Behinderung oder Erkrankung wird anerkannt?
Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 kannst du zusätzliche Leistungen beantragen. Auch chronische Erkrankungen wie Diabetes, Epilepsie, Morbus Crohn oder psychische Belastungen wie Depressionen werden berücksichtigt, wenn sie deinen Studienalltag beeinflussen. Entscheidend ist, dass du die Einschränkung ärztlich bestätigen lässt und sie nachweislich studienrelevant ist⁴.
Was zahlt die Eingliederungshilfe im Studium?
Die Eingliederungshilfe übernimmt Leistungen, die du brauchst, um dein Studium barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören Studienassistenz, Gebärdendolmetscher:innen, technische Hilfsmittel oder Zuschüsse für barrierefreies Wohnen. Zuständig ist dein Sozialhilfeträger oder das Integrationsamt, die deinen individuellen Bedarf prüfen und den Antrag gemeinsam mit dir abstimmen³.
Wo bekomme ich Unterstützung und Beratung?
Erste Anlaufstelle sind die Behindertenbeauftragten deiner Hochschule oder die Inklusionsstelle, die dich zu Nachteilsausgleichen und Anträgen beraten. Auch Studierendenwerke, Krankenkassen und Sozialverbände bieten Unterstützung – viele Hochschulen haben zudem Peer-Beratung, also Studierende mit eigener Behinderung, die ihre Erfahrungen teilen. So findest du schnell Hilfe, die wirklich zu deiner Situation passt².
Kann ich steuerliche Erleichterungen bekommen?
Ja, über den Behinderten-Pauschbetrag kannst du jährlich einen Teil deiner Mehrkosten steuerlich absetzen. Die Höhe richtet sich nach deinem Grad der Behinderung – je höher der GdB, desto größer der Vorteil. Zusätzlich lassen sich bestimmte Pflege- oder Hilfsmittelausgaben als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, wenn sie nachweisbar mit deinem Alltag zusammenhängen⁴.
Quellenverzeichnis
¹ Deutsches Studentenwerk (2025): BAföG für Studierende mit Beeinträchtigung. https://www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-behinderung/finanzierung/bafoeg
² Deutsches Studentenwerk (2025): BAföG-Darlehen: Rückzahlungsmodalitäten. https://www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-behinderung/finanzierung/bafoeg/bafoeg-darlehen-rueckzahlungsmodalitaeten
³ Sozialgesetzbuch IX (2023): Eingliederungshilfe und Teilhabeleistungen für Studierende. https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/rechtliches/sozialgesetzbuch-und-bundesteilhabegesetz/sozialgesetzbuch-und-bundesteilhabegesetz-node.html
⁴ Stiftung Studieren mit Behinderung (2024): Leitfaden für Studierende mit Handicap. https://www.stw-ma.de/wp-content/uploads/2024/07/Leitfaden-fuer-Behinderte-1.pdf