Studieren mit Behinderung: Finanzielle Unterstützung & Tipps für deinen Alltag
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Das Wichtigste auf einen Blick
- Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung? Das macht vieles komplizierter - organisatorisch, gesundheitlich und finanziell.
- Nachteilsausgleich, Eingliederungshilfe, Leistungen deiner Kranken- oder Pflegekasse, Sonderregelungen beim BAföG unterstützen dich im Studi-Alltag.
- Werde früh aktiv: Wer rechtzeitig Anträge stellt und Nachweise einreicht, sichert sich finanzielle Entlastung und faire Studienbedingungen.
- Du musst da nicht alleine durch: Von deiner Hochschule über dein Studierendenwerk bis hin zu Online-Ressourcen gibt es passende Anlaufstellen, die für dich da sind.
Zusätzliche Hürden beim Studieren mit Behinderung
Ein Studium fordert alle – keine Frage. Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, kommen oft aber noch ganz eigene Herausforderungen dazu, die das Studierendenleben zusätzlich komplexer machen.
Von eingeschränkter Barrierefreiheit auf dem Campus bis hin zu Prüfungssituationen, die nicht auf deine Bedürfnisse ausgelegt sind.
Die gute Nachricht: Du bist damit nicht allein, und es gibt heute deutlich mehr Unterstützung als noch vor einigen Jahren.
Immer mehr Menschen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung entscheiden sich fürs Studium. Laut BEST-Studie des DZHW hat sich ihr Anteil von 2011 bis 2021 von 8 auf 16 Prozent verdoppelt¹.
Das Bewusstsein wächst also und damit auch die Unterstützungsangebote, die dir zur Verfügung stehen.
Aber was fällt überhaupt unter den Begriff "Behinderung"?
Du musst deine Einschränkung nicht nach außen tragen, um Unterstützung zu erhalten. Vielen Studis sieht man ihre Behinderung nicht an.
Folgende Beeinträchtigungen können im Sinne des Studiums darunter fallen²:
- Seh, Hör - oder Sprechbeeinträchtigungen
- Eingeschränkte Mobilität, die den Alltag auf dem Campus erschwert
- Psychische Krankheiten (z.B. Depression, Essstörung oder Angststörung)
- Autismus oder AD(H)S
- chronische Krankheiten (z.B. Epilepsie, Diabetes, Morbus Crohn, Multiple Sklerose)
- Teilleistungsstörungen (z.B. Legasthenie)
Nachteilsausgleich: Faire Chancen bei Prüfungen
Mit dem Nachteilsausgleich kannst du dir faire Bedingungen sichern, die deiner Situation wirklich gerecht werden. Und das bereits vor dem ersten Semester!
Vor dem Studium
Falls du dein Abitur aufgrund einer Behinderung später abgelegt hast als ursprünglich geplant, können dir dafür Wartesemester gutgeschrieben werden³. Das verbessert deine Chancen auf deinen Wunschstudienplatz.
Ist deine Abiturnote durch deine Erkrankung schlechter ausgefallen, lässt sich ebenfalls ein Nachteilsausgleich beantragen³. Insofern du nachweisen kannst, dass deine Note ohne Behinderung besser ausgefallen wäre. Das zahlt sich für Fächer mit NC aus.
Zusätzlich hast du die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen und so einen der 2-5% (je nach Studiengang) für Härtefälle reservierten Plätze direkt zu erhalten.⁴
Im Studium
Auch während des Studiums kannst du Nachteilsausgleiche nutzen.
Du kannst zum Beispiel⁶:
- verlängerte Abgabefristen für Studienleistungen vereinbaren
- mehr Prüfungszeit beantragen, falls du auf häufigere oder längere Pausen angewiesen bist
- eine Umwandlung von schriftlichen in mündliche Prüfungen (oder umgekehrt) beanspruchen
- Assistenz bei Prüfungen einfordern, etwa eine Kommunikationsassistenz oder Diktiergeräte
Eingliederungshilfe nach SGB IX
Wenn du im Studienalltag auf Unterstützung angewiesen bist, lohnt sich ein Blick auf die Eingliederungshilfe.
Die Eingliederungshilfe ist im SGB IX geregelt und gehört zu den wichtigsten staatlichen Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Ihr Ziel ist die gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Konkret bedeutet das: Sie hilft dir, Barrieren aus dem Weg zu räumen und dein Studium überhaupt erst möglich zu machen.
Was die Eingliederungshilfe für dich im Studium finanzieren kann⁷:
- Studienassistenz: zu Beispiel Mitschreib- oder Vorlesekräfte, die dich direkt in Lehrveranstaltungen unterstützen
- Kommunikationsassistenz: etwa Gebärdendolmetscher/-innen für Menschen mit Hörbeeinträchtigung
- Technische Hilfsmittel: Screenreader, spezialisierte Software und andere Hilfsmittel, die dein Studium barrierefrei machen
- Wohnen: Hilfen für Maßnahmen, um deine Wohnung barrierefrei zu gestalten
Pflege- & Krankenkasse: Deine Ansprüche
Wenn du einen Pflegegrad ab 2 hast, stehen dir Leistungen der Pflegeversicherung zu.
Konkret kannst du folgende Leistungen beantragen⁹:
- Pflegegeld für ambulante Unterstützung, etwa durch Angehörige oder selbst organisierte Pflegepersonen
- Zuschüsse für notwendige Hilfsmittel, die du im Pflegealltag brauchst
- Beteiligung an Wohnungsumbauten, zum Beispiel Türverbreiterungen oder der Umbau zu einem barrierefreien Bad
Auch deine Krankenkasse ist eine wichtige Anlaufstelle. Viele Kassen haben speziell für Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen eigene Ansprechpartner/-innen, zum Beispiel für Therapiemaßnahmen, Reha oder die Versorgung mit Hilfsmitteln.
Es lohnt sich, dort direkt nachzufragen, welche Sonderleistungen für dich in Frage kommen.
Sonderregelungen beim BAföG
Studieren mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung kostet oft mehr Zeit, Energie und Geld.
Das BAföG berücksichtigt das und bietet dir verschiedene Ausgleiche, die du aktiv & mit entsprechende,m Nachweis beantragen kannst.
Diese Regelungen können für dich relevant sein¹⁰:
- Verlängerte Förderungshöchstdauer: Du kannst über die Förderungshöchstdauer hinaus BAföG bekommen, wenn sich dein Studium wegen einer Behinderung verlängert.
- Härtefreibetrag: Bei der Berechnung deines BAföG-Satzes wird deine Behinderung durch einen zusätzlichen Härtefreibetrag berücksichtigt, bei dem der anrechenbare Freibetrag aufgrund außergewöhnlichder Belastungen erhöht wird, sodass du monatlich mehr Geld zur Verfügung hast.
- Teilerlass oder Befreiung bei der Rückzahlung: Wenn dein Einkommen später einen bestimmten monatlichen Satz unterschreitet, ist ein Zahlungsaufschub bei der Rückzahlung möglich.
Anlaufstellen für Beratung & Unterstützung
Du musst das alles nicht allein durchblicken. Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gibt es an verschiedenen Stellen konkrete Hilfe. Du musst nur wissen, wo du anklopfen kannst:
- Beauftragte für Studierende mit Behinderung an deiner Hochschule: Deine erste Adresse direkt vor Ort. Sie beraten und informieren dich, wenn du im Studium aus gesundheitlichen Gründen auf Beeinträchtigungen stößt – vom Nachteilsausgleich bis zur Prüfungsanpassung.
- Studierendenwerke – Sozialberatung: Hier bekommst du Unterstützung rund um BAföG, barrierefreies Wohnen und Hilfsmittel. Die Beratungsthemen sind vielseitig und individuell. Dazu gehören Hilfen im Studienalltag, angepasste Studienbedingungen, Studienfinanzierung und sonstige Unterstützungsmöglichkeiten.
- Krankenkassen & Pflegekassen: Beide bieten individuelle Beratung und können Zuschüsse zu Hilfsmitteln oder Assistenzleistungen übernehmen. Am besten fragst du direkt bei deiner Kasse nach.
- AStA & Sozialverbände: Für rechtliche Fragen und Peer-Beratung. Gerade der AStA ist häufig niedrigschwellig erreichbar und kennt die Strukturen an deiner Hochschule gut.
- barrierefrei-studieren.de: Eine praktische Plattform, die dir zeigt, welche Unterstützung an deinem Studienort für dich in Frage kommt. Studierende mit Behinderung können sich dort über behindertengerechte Unterstützungsmöglichkeiten an deutschen Hochschulen informieren.
Fazit
Ein Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bringt eigene Herausforderungen mit sich, die du aber nicht komplett alleine stemmen musst.
Ob BAföG-Zuschläge, Eingliederungshilfe oder Nachteilsausgleiche: Es gibt viele Wege, wie du finanzielle und organisatorische Unterstützung bekommst, die wirklich zu deiner Situation passt.
Der wichtigste Schritt? Früh aktiv werden. Wer rechtzeitig Anträge stellt und sich beraten lässt, schafft sich deutlich mehr Spielraum – im Alltag und im Studium. Du hast das Recht auf diese Unterstützung, also nutz sie.
Dein Studium gehört dir und mit der richtigen Vorbereitung meisterst du es erfolgreich!
FAQ
Gibt es BAföG-Zuschüsse für Studierende mit Behinderung?
Ja. Wenn du wegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung länger studierst als die Regelstudienzeit, kannst du eine Verlängerung deiner BAföG-Förderung beantragen. Außerdem gibt es mit dem Nachteilsausgleich die Möglichkeit, höhere Freibeträge oder angepasste Fristen zu erhalten. Den Antrag stellst du beim zuständigen BAföG-Amt deiner Hochschule.¹⁰
Welche Behinderung oder Erkrankung wird anerkannt?
Anerkannt werden sowohl körperliche als auch psychische Beeinträchtigungen, zum Beispiel chronische Erkrankungen, Sinnesbehinderungen oder psychische Störungen. Entscheidend ist, dass die Beeinträchtigung dein Studium nachweislich erschwert.²
Was zahlt die Eingliederungshilfe im Studium?
Die Eingliederungshilfe kann Leistungen übernehmen, die du brauchst, um dein Studium trotz Behinderung gleichberechtigt zu absolvieren – etwa Gebärdendolmetscher/-innen, Studienassistenzen oder technische Hilfsmittel⁷. Zuständig ist in den meisten Fällen das Sozialamt oder der zuständige Rehabilitationsträger⁸.
Wo bekomme ich Unterstützung und Beratung?
Erste Anlaufstelle ist die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung an deiner Hochschule. Die meisten Unis und FHs haben eine eigene Ansprechperson dafür. Einige Hochschulen haben zudem Peer-Beratung, also Studierende mit eigener Behinderung, die ihre Erfahrungen teilen. So findest du schnell Hilfe, die wirklich zu deiner Situation passt.
Kann ich steuerliche Erleichterungen bekommen?
Ja, mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) stehen dir Behindertenpauschbeträge zu, die du in deiner Einkommensteuererklärung geltend machen kannst¹¹.
Auch wenn du im Studium noch wenig verdienst, lohnt sich eine Steuererklärung, um dir zu viel gezahlte Beträge zurückzuholen. Wie lernst du in unserem kostenfreien Steuer-Seminar!
Quellenverzeichnis
- Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW, 2023): Die Studierendenbefragung in Deutschland: best3
- Deutsches Studierendenwerk (DSW): Studieren mit Behinderung - gehöre ich dazu?
- DSW: Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote/Wartezeit
- DSW: Härtefallantrag im Zulassungsverfahren
- DSW: Landesrecht: Nachteilsausgleiche und angemessene Vorkehrungen im Studium
- DSW: Nachteilsausgleiche: bewährte Maßnahmen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Leistungen nach dem SGB IX
- DSW: Eingliederungshilfe beantragen: zuständige Sozialleistungsträger
- DSW: Leistungen der Pflegeversicherung
- DSW: BAföG: Nachteilsausgleiche für beeinträchtigte Studierende
- Sozialverband VdK Deutschland e.V. (2023): Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderung