EXIST-Gründerstipendium 2026 für Studierende: Voraussetzungen, Förderhöhe und Antrag
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Das Wichtigste auf einen Blick
- Das EXIST-Gründerstipendium ist eine Existenzgründungs-Förderung des Bundeswirtschaftsministeriums für innovative Gründungen aus Hochschulen.
- Zwölf Monate lang 1.000 bis 3.000 € pro Person und Monat, dazu bis zu 30.000 € Sachmittel und 5.000 € Coaching für Teams mit bis zu drei Personen. Als Studi bekommst du 1.000 € im Monat.
- Voraussetzungen: Du hast mindestens die Hälfte deines Studiums geschafft, deine Idee ist innovativ, und deine Hochschule stellt den Antrag für dich.
- Das Geld kommt brutto an, Steuern und Krankenversicherung zahlst du komplett selbst.
- Für alle, die in Vollzeit gründen können, denn Nebenjobs sind auf 20 Stunden im Monat begrenzt und BAföG ruht während der Förderung.
Was ist das EXIST-Gründerstipendium und wer kann es bekommen?
Du hast eine Gründungsidee im Kopf, aber der Gedanke, nach dem Studium erst einmal ohne Einkommen dazustehen, fühlt sich ziemlich riskant an? Genau dafür gibt es das EXIST-Gründerstipendium. Der Bund zahlt dir ein Jahr lang deinen Lebensunterhalt und legt Geld für Material und Coaching obendrauf.
Das EXIST-Gründerstipendium ist Teil des Programms „Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie getragen und aus dem Europäischen Sozialfondsmitfinanziert. Die Idee dahinter: Gute Gründungsideen aus Hochschulen sollen nicht daran scheitern, dass die Gründenden erst einmal von irgendetwas leben müssen.
Du bekommst damit zwölf Monate Zeit, um deine Idee zum Produkt zu entwickeln, einen Businessplan zu schreiben und dein Unternehmen zu gründen.
Welche Studis können das EXIST-Gründerstipendium bekommen?
- Studierende, die mindestens die Hälfte ihres Studiums hinter sich haben
- Absolvent/-innen bis fünf Jahre nach dem Abschluss
- Wissenschaftliche Mitarbeitende an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, auch ehemalige bis fünf Jahre nach dem Ausscheiden
- Teammitglieder mit Berufsausbildung, allerdings höchstens eine Person pro Team
Was viele nicht wissen: Das Programm ist branchen offen, es muss also nicht Hightech sein. Auch eine Software, eine App oder eine wissensbasierte Dienstleistung kann passen, solange deine Idee wirklich neu ist und ein klares Alleinstellungsmerkmal hat. Eine weitere Agentur oder einzusätzlicher Onlineshop ohne echten Mehrwert reicht dagegen nicht.
Welche Voraussetzungen musst du für das EXIST-Gründerstipendium erfüllen?
Damit es mit dem EXIST-Gründerstipendium klappt, müssen drei Dinge zusammenpassen: du, dein Team und deine Idee. Dazu kommt deine Hochschule, ohne die geht es nicht. Hier ist deine Checkliste:
Der Punkt mit dem Team ist eine häufige Falle. Eine studierende Person plus zwei Absolvent/-innen funktioniert zum Beispiel, zwei Studierende plus ein Absolvent dagegen nicht, weil dann die Studierenden in der Mehrheit sind.
Zwei Dinge sind außerdem gut zu wissen: Du kannst eingeschrieben bleiben und sogar Prüfungen ablegen, solange du dich in Vollzeit deiner Gründung widmest.
So viel bekommst du mit dem Gründerstipendium
Wie viel du bekommst, hängt davon ab, welchen Abschluss du zum Zeitpunkt des Antrags hast. Das Stipendium wird pro Person gezahlt, und zwar für maximal drei Personen und zwölf Monate. Die Beträge stehen in der Förderrichtlinie und in der Förderdatenbank des Bundes:
Was du zusätzlich bekommen kannst:
- Sachmittel: 10.000 € als Einzelgründer/-in, 30.000 € als Team, zum Beispiel für Prototypen, Software, Material oder Marktforschung
- Coaching: 5.000 € für externe Beratung und Coaching
- Betreuung: eine Mentorin oder ein Mentor aus der Hochschule, dazu Arbeitsplatz, Labore und das Gründungsnetzwerk
- Kinderzuschlag: 150 € pro Kind und Monat. Bei einer Geburt während der Förderung kann das Stipendium außerdem verlängert werden.
Ein Beispiel: Ein Team aus einer promovierten Gründerin, einem Master-Absolventen und einem Studierenden im sechsten Semester kommt auf 78.000 € Stipendien, 30.000 € Sachmittel und 5.000 € Coaching. Zusammen sind das 113.000 € in einem Jahr.
Was netto vom Stipendium übrig bleibt
Der entscheidende Unterschied zu einem normalen Gehalt: Das Stipendium kommt brutto bei dir an, und du musst dich selbst um Steuern und Versicherung kümmern.
- Steuern: Das Stipendium ist einkommensteuerpflichtig. Du gibst es in deiner Steuererklärung in der Anlage SO an. Ob und wie viel Steuer anfällt, hängt von deinen übrigen Einkünften im Jahr ab. Bei 1.000 € im Monat bleibst du meist unter dem Grundfreibetrag, bei 2.500 € eher nicht.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beiträge zahlst du komplett selbst, einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht.
Als grobe Faustregel gehen je nach Status etwa 15 bis 35 Prozent für Steuern und Krankenversicherung weg. Bei 2.500 € brutto bleiben dir also ungefähr 1.700 bis 1.800 €. Genauer kannst du das mit unserem Brutto-Netto Recher rausfinden.
Wie bewirbst du dich für das Gründerstipendium? Der Antrag Schritt für Schritt
Den Antrag für das EXIST-Gründerstipendium stellst nicht du selbst, sondern deine Hochschule. Das bedeutet, du arbeitest den Antrag gemeinsam mit dem Gründungsservice aus, und deine Hochschule reicht ihn dann ein.
- Gündungsservice deiner Hochschule ansprechen. Fast jede Hochschule hat eine Gründungs- oder Transferstelle. Sie ist deine erste Anlaufstelle und begleitet dich durch den ganzen Prozess.
- Förderfähigkeit prüfen. Passt dein Status, passt das Team, ist die Idee innovativ genug?
- Mentorin oder Mentor finden. Du brauchst eine Professorin oder einen Professor, die oder der dein Vorhaben fachlich begleitet und das schriftlich bestätigt.
- Ideenpapier schreiben. Problem, Lösung, Alleinstellungsmerkmal, Markt, Kund/-innen, Geschäftsmodell und Meilensteine für die zwölf Monate. Das ist das Herzstück des Antrags.
- Finanz- und Arbeitsplan erstellen. Wofür genau willst du die Sachmittel und das Coaching-Budget ausgeben? Je konkreter, desto besser.
- Hochschule reicht ein. Der Antrag geht digital über das Portal easy-Online an den Projektträger Jülich.
- Begutachtung und Bewilligung. Der Projektträger prüft fachlich, das Ministerium entscheidet. Das dauert leider einige Wochen.
- Förderstart. Etwa einen Monat nach Beginn gibt es ein Auftaktgespräch mit Hochschule und Projektträger. Im Falle einer Bewilligung wird dir das Stipendium monatlich über deine Hochschule ausgezahlt.
Kranken- und Sozialversicherung, Nebenjob und BAföG während des Stipendiums
Mit dem EXIST-Gründerstipendium bist du nicht angestellt, sondern Stipendiat/-in und damit selbst für deine Absicherung verantwortlich. Mit dem Antrag bestätigst du sogar, dass du dich eigenverantwortlich um Steuern, Sozialversicherung und gegebenenfalls Unfall-, Haftpflicht- und Arbeitslosenversicherung kümmerst.
Krankenversicherung
Wie du dich versicherst, hängt von deinem Status ab:
Der wichtigste Punkt: Den Beitrag trägst du komplett selbst, einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht. Ruf vor dem Förderstart bei deiner Krankenkasse an und lass dir deinen Beitrag konkret ausrechnen, dann gibt es beim ersten Blick auf den Kontoauszug keine böse Überraschung.
Rente und Arbeitslosenversicherung
Während des Stipendiums zahlt niemand automatisch in die Renten- oder Arbeitslosenversicherung ein. Für ein Jahr ist das meist verkraftbar, du solltest es aber auf dem Schirm haben. Wenn du dich absichern willst, kannst du dich freiwillig versichern.
Darfst du neben dem Gründerstipendium arbeiten oder BAföG bekommen?
Ja, aber nur wenig. Bezahlte Nebenjobs sind laut Förderrichtlinie bis zu 20 Stunden im Monat erlaubt, das sind etwa fünf Stunden pro Woche. Eine aktive Festanstellung nebenher geht nicht.
Und was ist mit BAföG? Das Stipendium lässt sich nicht mit anderen Leistungen für den Lebensunterhalt kombinieren, deshalb ruhen BAföG, Arbeitslosengeld oder ein weiteres Stipendium während der Förderung.
EXIST-Gründerstipendium vs. EXIST Women
Du bist Studentin, Absolventin oder Wissenschaftlerin und willst erst einmal herausfinden, ob Gründen überhaupt etwas für dich ist? Dann ist EXIST Women der passende Einstieg. Das Programm läuft zehn Monate und bringt dir eine Mentorin, Qualifizierung, ein Netzwerk mit anderen Gründerinnen und 2.000 € Sachmittel.
EXIST-Gründerstipendium
- Laufzeit: zwölf Monate
- Idee: innovativ, mit klarem Alleinstellungsmerkmal
- Geld: 1.000 bis 3.000 € pro Person und Monat, dazu Sachmittel und Coaching
- Alltag: Vollzeit an der Gründung, Nebenjobs bis zu 20 Stunden im Monat
EXIST Women
- Laufzeit: etwa zehn Monate
- Idee: keine fertige, innovative Idee nötig
- Geld: 2.000 € Sachmittel, ausgewählte Teilnehmerinnen bekommen zusätzlich drei Monate lang ein persönliches Stipendium von 1.000 bis 3.000 € pro Monat, je nach Abschluss
- Alltag: du kannst nebenher studieren oder bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten
Viele Gründerinnen nutzen EXIST Women als Sprungbrett und beantragen danach das EXIST-Gründerstipendium. Alles zu Ablauf, Förderhöhe und Bewerbung findest du in unserem Artikel zu EXIST Women.
Fazit
Dafür spricht
- Es ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden, auch dann nicht, wenn die Gründung am Ende nicht klappt.
- Du gibst keine Anteile an deinem Unternehmen ab.
- Du bekommst Sachmittel und Coaching, dazu eine Mentorin oder einen Mentor, Arbeitsplatz, Labore und das Gründungsnetzwerk deiner Hochschule.
- Du bekommst Zeit und finanzielle Ruhe für zwölf Monate.
Dagegen spricht
- Das Geld kommt brutto an, und du kümmerst dich selbst um Steuern und Versicherung.
- Du arbeitest in Vollzeit an der Gründung und kannst nebenher kaum jobben.
- Der Antrag braucht fünf bis sieben Monate Vorlauf.
- Deine Idee muss innovativ sein und ein klares Alleinstellungsmerkmal haben.
Das EXIST-Gründerstipendium gibt dir das, was bei Gründungen am knappsten ist: Zeit und finanzielle Ruhe. Du bekommst bis zu 3.000 € im Monat, dazu Sachmittel, Coaching und ein Netzwerk an deiner Hochschule, und das alles ohne Rückzahlung. Damit ist es eines der Fördermittel für Gründer, die du schon im Studium nutzen kannst. Plane dabei realistisch mit dem Netto und kümmere dich früh um die Krankenversicherung.
FAQ
Was ist ein Gründerstipendium?
Ein Gründerstipendium ist ein Zuschuss, der dir den Start in die Gründung finanziell erleichtert und den du nicht zurückzahlen musst. Für Studierende gibt es zum Beispiel das EXIST-Gründerstipendium des Bundes, das du auch unter dem Namen EXIST-Gründungsstipendium findest.
Wer kann das EXIST-Gründerstipendium als Studi bekommen?
Du kannst dich bewerben, wenn du mindestens die Hälfte deines Studiums geschafft hast und deine Idee innovativ ist. Dein Team darf aus maximal drei Personen bestehen und nicht mehrheitlich aus Studierenden, außerdem stellt deine Hochschule den Antrag.
Wie hoch ist das Gründerstipendium für Studierende?
Als Studi mit mindestens halb absolviertem Studium bekommst du 1.000€ im Monat, über zwölf Monate sind das 12.000€. Dazu kommen Sachmittel (10.000€ als Einzelgründer/-in, 30.000€ als Team) und 5.000 € für Coaching, und pro Kind gibt es 150€ Zuschlag im Monat.
Wie bewerbe ich mich für ein Gründerstipendium?
Den Antrag stellt deine Hochschule, du arbeitest ihn aber gemeinsam mit dem Gründungsservice aus. Du brauchst dafür eine Mentorin oder einen Mentor, ein Ideenpapier sowie einen Finanz- und Arbeitsplan, und du solltest fünf bis sieben Monate Vorlauf einplanen.
Kann ich ein Gründerstipendium neben BAföG oder Nebenjob bekommen?
Das Stipendium lässt sich nicht mit anderen Leistungen für den Lebensunterhalt kombinieren, deshalb ruht BAföG während der Förderung. Bezahlte Nebenjobs sind bis zu 20 Stunden im Monat erlaubt, eine aktive Festanstellung nebenher geht dagegen nicht.
Gibt es eine Bewerbungsfrist?
Nein. Du kannst das EXIST-Gründerstipendium das ganze Jahr über beantragen. Weil der Antrag über die Hochschule läuft und begutachtet wird, solltest du fünf bis sieben Monate Vorlauf einplanen.
Quellen
- Programmseite des BMWE: exist Gründungsstipendium
- FörderrichtlinieEXIST-Gründungsstipendium (2023): Förderrichtlinie Förderung von Unternehmensgründungen (EXIST-Gründungsstipendium) im Rahmen des Förderprogramms „Existenzgründungen aus der Wissenschaft“
- AntragsunterlagenEXIST-Gründungsstipendium: Unterlagen zur Antragstellung für das EXIST-Gründungsstipendium - Checkliste
- Förderdatenbank des Bundes: EXIST-Gründungsstipendium EXISTWomen, Programmseite des BMWE
- EXISTWomen: Programmseite des BMWE
Inhalt
- Was ist das EXIST-Gründerstipendium und wer kann es bekommen?
- Welche Voraussetzungen musst du für das EXIST-Gründerstipendium erfüllen?
- So viel bekommst du mit dem Gründerstipendium
- Wie bewirbst du dich für das Gründerstipendium? Der Antrag Schritt für Schritt
- Kranken- und Sozialversicherung, Nebenjob und BAföG während des Stipendiums
- EXIST-Gründerstipendium vs. EXIST Women
- Fazit
- FAQ