Studienstarthilfe: So holst du dir 1.000 € zum Studienstart

Nur 5 Minuten Lesezeit

veröffentlicht am 14.10.2026
von Ella StellmacherElla StellmacherElla ist duale Studentin im Marketingmanagement mit Vertiefung Online Marketing und seit 2025 bei Uniwunder dabei. Da sie bereits ein Studium komplett durchlaufen hat, weiß sie genau, wo es zwischen Immatrikulation und BA-Verteidigung typischerweise hakt. Ihre Themen: Thesis schreiben, BAföG und alles rund ums Wohnen, ob WG oder allein.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Als Studienstarthilfe gibt es einmalig 1.000 € Zuschuss, ohne dasss du davon was zurückzahlen musst.
  • Anspruch hast du, wenn du unter 25 bist, ein Erststudium in Vollzeit beginnst und im Monat vor Studienbeginn Sozialleistungen bezogen wurden.
  • Den Antrag stellst du nur online über BAföG Digital mit einem BundID-Konto.
  • Die Frist endet mit dem Monat nach Studienbeginn, bei einem Start im Oktober also am 30. November.
  • Auf dein BAföG oder andere Sozialleistungen wird die Studienstarthilfe nicht angerechnet.

Was ist die Studienstarthilfe?

Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 € für Studienanfänger/-innen aus einkommensschwachen Haushalten. Das Beste daran: Du musst das Geld nicht zurückzahlen.¹ Es soll dir die ersten Anschaffungen erleichtern, die zum Studienstart anfallen.

Wofür du die 1.000 € verwenden möchtest, kannst du komplett selbst entscheiden. Einen Verwendungsnachweis brauchst du zum Glück nicht.¹

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Typische Posten sind:

  • ein Laptop oder Tablet
  • Lehrbücher und Arbeitsmaterial
  • Umzugskosten und Mietkaution für das erste WG-Zimmer oder deine Wohnung

Wer bekommt die Studienstarthilfe?

Du hast Anspruch, wenn diese Punkte alle auf dich zutreffen:

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  • Du bist zu Studienbeginnjünger als 25 Jahre
  • Du beginnst ein Erststudium in Vollzeit an einer Hochschule in Deutschland, im EU-Ausland oder in der Schweiz.²
  • Du oder deine Familie hat im Monat vor Studienbeginn eine bestimmte Sozialleistung bezogen.²

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Als berechtigende Sozialleistungen gelten unter anderem Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Leistungen für Asylbewerber/-innen und bestimmte Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.¹²

Achtung: Das normale Kindergeld allein reicht nicht.³

Der Monat vor Studienbeginn ist der entscheidende Stichtag. Startest du also im Oktober, muss der Bezug im September gelaufen sein.

Studienstarthilfe beantragen, Schritt für Schritt

Den Antrag kannst du ausschließlich digital stellen, und zwar über das Portal BAföG Digital (bafoeg-digital.de). Das ist dasselbe Portal, über das auch der BAföG-Antrag läuft. So gehst du vor:

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Schritt 1: Nachweise zusammensuchen

Du brauchst drei Dinge:

1. den Nachweis über den Sozialleistungsbezug im Monat vor Studienbeginn (zum Beispiel den Bescheid)

2. eine Kopie deiner Immatrikulationsbescheinigung

3. deine Kontoverbindung

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Schritt 2: BundID anlegen

Für den Login brauchst du ein BundID-Konto (id.bund.de). Leg das am besten vor dem eigentlichen Antrag an. Du brauchst dafür in der Regel einen Ausweis mit Online-Funktion.

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Schritt 3: Antrag ausfüllen und abschicken

Melde dich bei BAföG Digital an, wähle den Antrag auf Studienstarthilfe und lade die Nachweise hoch. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung deiner Hochschule, in NRW zum Beispiel das jeweilige Studierendenwerk. Bei Fragen hilft die BAföG-Hotline des Bundes unter 0800 22 36 341.²

Tipp: Scanne den Bescheid und die Immatrikulationsbescheinigung schon vor dem Antrag ein. Dann bleibt der Upload ein Zehn-Minuten-Job und du verlierst keine Zeit mit der Suche nach Unterlagen. Aus unserer Erfahrung ist es eh immer super, diese Dokumente digital parat zu haben.

Bis wann musst du den Antrag stellen?

Die Frist endet am letzten Tag des Monats nach Studienbeginn.²

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Ein Rechenbeispiel: Du startest am 1. Oktober, also läuft die Frist bis zum 30. November. Der Sozialleistungsbezug muss dann im September bestanden haben.

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Bei einem Nachrück- oder Losverfahren gilt eine Frist von 14 Tagen nach der offiziellen Immatrikulation. Prüf in diesem Fall am besten direkt bei deinem Amt für Ausbildungsförderung, was für dich gilt. Und zögere nicht: Wer die Frist verpasst, geht leider leer aus.

Studienstarthilfe und BAföG

Die Studienstarthilfe kannst du auch unabhängig von BAföG bekommen. Die 1.000 Euro werden also nicht auf deinen BAföG angerechnet.²⁴ Du beantragst die Studienstarthilfe unabhängig vom BAföG, und sie zählt nicht als Einkommen für deine reguläre Förderung. Auch auf andere Sozialleistungen wie das Bürgergeld wird sie nicht angerechnet.⁴

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Das heißt: Du kannst die Studienstarthilfe bekommen und zusätzlich BAföG beantragen. Ob und wie viel BAföG dir zusteht, zeigt dir unser BAföG-Rechner.

Wann wird die Studienstarthilfe ausgezahlt?

Die Studienstarthilfe wird einmalig auf das Konto überwiesen, das du im Antrag angegeben hast. Wie lange die Bearbeitung genau beträgt, hängt vom jeweiligen Amt ab. Einen festen Auszahlungstermin gibt es also leider nicht. Stell den Antrag daher am besten so früh wie möglich, denn gerade zum Start eines neuen Semesters sind Ämter oft sehr gefragt.

Fazit

Die Studienstarthilfe gibt dir 1.000 € Luft zum Studienstart. Das Gnze ist ein einmaliger Zuschuss, den du auch nicht zurückzahlen musst. Ob du Anspruch hast, entscheidet dein Alter und der Sozialleistungsbezug im Monat vor Studienbeginn. Dein nächster Schritt: Leg heute dein BundID-Konto an und lade deine Unterlagen hoch.

FAQ

Was ist die Studienstarthilfe?

Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro für Erstsemester aus einkommensschwachen Haushalten. Du musst sie nicht zurückzahlen.

Wer bekommt die Studienstarthilfe?

Anspruch hast du, wenn du unter 25 bist, ein Erststudium in Vollzeit beginnst und du oder deine Familie im Monat davor eine berechtigende Sozialleistung bezogen hat.²

Wie beantrage ich die Studienstarthilfe?

Du stellst den Antrag ganz easy online über BAföG Digital mit einem BundID-Konto. Dazu lädst du den Nachweis über den Sozialleistungsbezug, die Immatrikulationsbescheinigung und deine Kontoverbindung hoch.²

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