Werkstudent/-in & Sozialversicherung – alles, was du wissen musst
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Das Wichtigste auf einen Blick
- Werkstudis profitieren vom "Werkstudierendenprivileg": Heißt, du bist während des Studiums von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit.
- Das Studium steht im Vordergrund. Während der Vorlesungszeit gilt die 20-Stunden-Regel.
- Nur die Rentenversicherung bleibt (meist) relevant - was sich langfristig für deine spätere Altersvorsorge lohnen kann.
Die Basics: Merkmale & Besonderheiten von Werkstudent/-innen
Werkstudent/-innen sind Studierende, die an einer Hochschule immatrikuliert sind und gleichzeitig neben dem Studium einer (im besten Fall) studiennahen & berufsbezogenen Tätigkeit nachgehen.
Das Ziel: wertvolle Praxiserfahrung sammeln, Kontakte knüpfen und das Konto füllen.
Werkstudi-Status bedeutet:
- Du bist an einer Hochschule immatrikuliert und studierst in Vollzeit.
- Das Studium steht stets im Vordergrund und nicht die Arbeit.
- Du arbeitest während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden pro Woche.
Achtung!
Der Werkstudierendenstatus gilt nicht im Urlaubssemester oder wenn du bereits promovierst. Ebenso darfst du das 25. Fachsemester noch nicht überschritten haben¹.
Dein Werkstudierenden-Dasein läuft mit Ende deines Studiums aus. Von da an wirst du wie eine normale arbeitnehmende Person behandelt.
Denk dran die Änderungen rechtzeitig mit deinem Arbeitergeber abzuklären!
Die 20-Stunden-Regel
Die Anzahl der Stunden, die du als Werkstudi arbeiten darfst, ist klar geregelt: In der Vorlesungszeit darf die wöchentliche Arbeit nicht mehr als 20 Stunden einnehmen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die Semesterferien, in denen Studis meist mehr Kapazitäten haben. Außerhalb der Vorlesungszeit darfst du die 20 Stunden Arbeitszeit (bishin zu Vollzeit/ 40 Stunden) überschreiten.
Außerdem darfst du an maximal 26 Wochenenden auch die ein oder andere Schicht mehr machen, selbst wenn dabei die 20 Stunden in der Woche überschritten werden².
Wichtig ist nur, dass du auf das Jahr hochgerechnet nicht dauerhaft die 20-Stunden-Grenze sprengst.
Die 20-Stunden-Marke zählt für alle deine Tätigkeiten gesammelt. Hast du also beispielsweise zwei Nebenjobs à 15 Stunden und kommst so auf insgesamt 30 Stunden pro Woche, kannst du nicht vom Werkstudierendenstatus profitieren.
Sozialversicherung als Werkstudent/-in
Solange deine Tätigkeit als Werkstudi sich im Rahmen der 20-Stunden-Regelung befindet, bist du von den Beiträgen der Sozialversicherungen befreit. Das ist das sogenannte "Werkstudierendenprivileg"².
In einem normalen Arbeitsverhältnis zahlen Arbeitgebende und Arbeitnehmende jeweils die Hälfte an Beiträgen für bestimmte Versicherungen.
Als Werkstudent/-in bist du in folgenden Versicherungszweigen befreit:
- Kranken- & Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Das bedeutet, du zahlst dort keine Beiträge und hast somit deutlich weniger Abzüge vom Lohn (und Arbeitgebende sparen ebenso).
Krankenversicherung als Werkstudent/-in: So bleibst du abgesichert
Als Studi brauchst du grundsätzlich immer eine Krankenversicherung, selbst wenn du als Werkstudi keine Beiträge über deine/-n Arbeitgeber/-in zahlst. Wie genau du dich versichern lassen musst, ist abhängig von Alter & Gehalt.
Noch mehr und tiefgreifendere Infos bekommst du in unserer Videokursreihe zum Thema Krankenversicherung!
Wenn du jünger als 25 bist, kannst du als Studi kostenfrei über die Familienversicherung deiner Eltern mitversichert werden. Arbeitest du nebenbei - zum Beispiel eben als Werkstudi - darf dein Verdienst eine monatliche Grenze von 565 Euro brutto (Stand: 2026) nicht überschreiten. Verdienst du mehr oder bist bereits älter als 25, musst du dich um eine eigene Krankenversicherung kümmern³.
In diesem Fall kannst du dich studentisch krankenversichern. Der Beitragssatz der studentischen Krankenversicherung beträgt dabei bei etwa 110-120€ im Monat (inkl. Pflegeversicherung)³.
Bist du älter als 30 bleibt nur noch die Option dich freiwillig versichern zu lassen.
Bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung fällt ein Beitragssatz von 14,6 Prozent an plus individuelle Zusatzbeiträge der Krankenkasse⁴.
Bei der freiwilligen privaten Versicherung unterscheiden sich Beitragssätze & Bedingungen von Kasse zu Kasse. Lies dir die Policen also genau durch.
Die Arbeitslosenversicherung
In die Arbeitslosenversicherung musst du als Werkstudi nichts einzahlen². Warum?
Weil als Student/-in dein Studium als Haupttätigkeit gilt und du somit nicht arbeitslos in dem Sinne werden kannst.
Ausnahme: Rentenversicherung
Bei der Rentenversicherung besteht auch als Werkstudierende/-r in den meisten Fällen weiterhin Beitragspflicht. Der Standardbeitrag liegt bei etwa 18,6%, wobei du und dein Arbeitgeber jeweils die Hälfte tragen (also rund 9,3% Eigenanteil)⁵.
Beispiel: Verdienst du 1.000 € brutto im Monat, zahlst du etwa 93€ Rentenversicherungsbeitrag. Dein Arbeitgeber legt denselben Betrag drauf. Das geht direkt an die Deutsche Rentenversicherung und zählt als Vorsorge fürs Alter.
Dennoch gibt es auch hier eine Unterscheidung in Gehaltsstufen:
- Bei einem Einkommen von mehr als 603€ brutto pro Monat müssen du und dein/-e Arbeitgeber/-in jeweils die bereits erwähnten 9,3% vom Bruttoverdienst einzahlen.
- Ab 603,01€ bis 2.000€ gilt der "Übergangsbereich". Hier zahlst du weniger Beiträge zur Rentenversicherung als normal, während dein/-e Arbeitgeber/-in den vollen Anteil einzahlt. An deinen späteren Renteneinsprüchen ändert sich nichts⁶.
- Liegt dein Verdienst unter 603€ hast du die Möglichkeit einen Antrag auf Befreiung zu stellen. Du hast dann zwar mehr Netto für den Moment, sammelst dann jedoch aber auch keine Rentenpunkte, die deine spätere Auszahlung erhöhen.
Solltest du dich für deine Befreiung entscheiden gilt diese unwiderruflich für die gesamte Zeit der Beschäftigung⁶.
Addiere also alle Einkünfte, um sicherzugehen, dass du nicht versehentlich über etwaige Grenzen kommst.
Nebenjob ≠ Werkstudistatus
Nicht jeder Nebenjob ist gleich ein Werkstudijob.
Je nach Art der Beschäftigun gelten unterschiedliche sozialversicherunsgrechtliche Sonderregelungen.
Hier ein kurzer Überblick:
- Kurzfristige Beschäftigung⁷:
Wenn deine Stelle von vornherein auf höchstens3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr befristet ist, giltst du als kurzfristig beschäftigt. Dann fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. - Pflichtpraktikum⁸:
Bei offiziellen Pflichtpraktika im Studium gilt keine Sozialversicherungspflicht, unabhängig von der Stundenzahl oder der Vergütung. Dein Studium verlagert quasi nur seinen Ort vom Hörsaal ins Büro. - Freiwilliges Praktikum⁸:
Bei nicht vorgeschriebenen Praktika während des Studiums gelten die gleichen Regelungen wie bei Werkstudis. Das bedeutet die 20-Stunden-Regel tritt in Kraft. Bei mehr Wochenstunden wirst du voll sozialversicherungspflichtig. - Duales Studium⁷:
Du bist vollständig versicherungspflichtig, das Werkstudentenprivileg gilt nicht.
Fazit
Sozialabgaben leicht gemacht.
Das Werkstudentenprivileg ist eine der besten Möglichkeiten, Geld zu verdienen und gleichzeitig Beiträge zu sparen. Du zahlst weniger Sozialabgaben, bleibst flexibel im Studium und sicherst dir trotzdem schon erste Rentenansprüche.
Mit der Beachtung einzelner kleiner Kriterien, wie Arbeitszeiten & Einkommensgrenzen, weißt du schnell, mit welchen Abgaben du zu rechnen hast. Sollte dir dennoch etwas unklar sein, kannst du dich jederzeit an deine Krankenkasse, deine Uni, deine/-n Arbeitergeber/-in oder uns wenden.
Wir wünschen dir viel Erfolg bei Arbeit und Studium!
FAQ
Muss ich als Werkstudent/-in Sozialabgaben zahlen?
Als Werkstudent/-in bist du von Beiträgen der Sozialversicherungen befreit und zahlst somit keine vollen Sozialabgaben. Beiträge zur Kranken‑, Pflege‑ und Arbeitslosenversicherung fallen über den Job nicht an. So hast du mehr von deinem Gehalt.
Einzige Ausnahme: Als Werkstudi zahlst du weiterhin in die Rentenversicherung ein.
Wie funktioniert die 20-Stunden-Regel genau?
Die 20-Stunden-Regel gibt vor, dass du während der Vorlesungszeit nicht regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten darfst, um deinen Status als Werkstudi und die Vorteile bei den Sozialabgaben zu behalten. In den Semesterferien hingegen darfst du aufstocken und Vollzeit arbeiten, ohne dass sich etwas an der Sozialversicherung ändert. Aufs Jahr hochgerechnet muss dein Studium klar als deine Hauptbeschäftigung erkennbar sein.
Bin ich als Werkstudent/-in automatisch krankenversichert?
Nein, als Werkstudent/-in bist du nicht automatisch krankenversichert. Du musst dich eigenständig um deinen Versichertenstatus kümmern. Entweder über die Familienversicherung deiner Eltern (bis 25 Jahre), über die studentische Krankenversicherung oder eine freiwillige gesetzliche oder private Versicherung.
Kann ich mich von der Rentenversicherung befreien lassen?
Ja, als Werkstudent/-in kannst du dich der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn du unter 603 Euro im Monat verdienst. Sie gilt für die gesamte Dauer dieser Beschäftigung und kann nicht rückgängig gemacht werden⁶. Du zahlst dann keine Beiträge, sammelst aber gleichzeitig keine Rentenpunkte für die Zukunft.
Was passiert, wenn ich mehrere Jobs gleichzeitig habe?
Wenn du mehrere Jobs gleichzeitig hast, zählen diese sowohl bei der 20-Stunden-Regel als auch für die Sozialversicherung gesammelt. Renten- und Krankenversicherung orientieren sich an der Summe deiner Einkommen, daher sollest du bei etwaigen Einkommensgrenzen genauer hinschauen⁶.
Quellenverzeichnis
- Die Techniker: Wer kann Werkstudent sein?
- Deutsche Rentenversicherung: Lexikon | Werkstudentenprivileg
- Bundesagentur für Arbeit: Kosten im Studium: Mit diesen Ausgaben kannst du rechnen
- Krankenkassen Deutschland (2026): Zusatzbeitrag: Liste der Krankenkassen nach Beitragshöhe
- Deutsche Rentenversicherung (2025): Werte der Rentenversicherung
- Deutsche Rentenversicherung: Mini-, Midi- & Nebenjobs
- Minijob-Zentrale: Studenten
- AOK: Praktikantinnen & Praktikanten Sozialversicherung Arbeitgeberinfos