Wohngeld für Studenten: Schritt-für-Schritt zum Mietzuschuss

Nur 9 Minuten Lesezeit

veröffentlicht am 30.09.2026
von Ella StellmacherElla StellmacherElla ist duale Studentin im Marketingmanagement mit Vertiefung Online Marketing und seit 2025 bei Uniwunder dabei. Da sie bereits ein Studium komplett durchlaufen hat, weiß sie genau, wo es zwischen Immatrikulation und BA-Verteidigung typischerweise hakt. Ihre Themen: Thesis schreiben, BAföG und alles rund ums Wohnen, ob WG oder allein.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Wohngeld für Studenten gibt es nur in Ausnahmefällen: Bist du dem Grunde nach BAföG-berechtigt, bekommst du normalerweise kein Wohngeld, selbst wenn du tatsächlich keinen Cent BAföG erhältst.
  • In Ausnahmefällen wie Teilzeitstudium, Zweitstudium, Urlaubssemester oder überschrittener Förderungshöchstdauer hast du trotzdem Anspruch.
  • Reine Wohngeldhaushalte bekamen Ende 2024 im Bundesschnitt 287 Euro Wohngeld im Monat¹, deine persönliche Höhe hängt von Miete, Einkommen und Mietstufe deiner Stadt ab.
  • Lebst du in einer WG, zählst du in der Regel als eigener Haushalt, dein Anspruch hängt nicht automatisch an deinen Mitbewohner/-innen.
  • Den Antrag stellst du formlos bei deiner örtlichen Wohngeldstelle. Die Bearbeitung dauert meist mehrere Wochen, plane dir aso genügen Vorlauf ein.

Bekommst du als Studi überhaupt Wohngeld? 🏠

Über die Hälfte deines Einkommens geht für die Miete drauf. Genau das ist bei Studierenden mit eigenem Haushalt aktuell die Realität: Sie wenden im Schnitt 54 Prozent ihres verfügbaren Einkommens fürs Wohnen auf, deutlich mehr als andere Haushalte². Kein Wunder, dass die Frage nach Wohngeld für Studenten für so viele relevant ist, sobald das Geld eng wird.

‍

Die ernüchternde Antwort zuerst: In den meisten Fällen bekommst du als Studi kein Wohngeld. Der Grund liegt in § 20 Wohngeldgesetz (WoGG). Danach hast du keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn du "dem Grunde nach" Anspruch auf BAföG hast, unabhängig davon, ob du tatsächlich BAföG beantragt oder bewilligt bekommen hast³. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass deine Wohnkosten bereits über den BAföG-Bedarfssatz abgedeckt sind, ein zusätzlicher Mietzuschuss wäre also eine Doppelförderung.

‍

Entscheidend ist dabei die Formulierung "dem Grunde nach": Stellst du gar keinen BAföG-Antrag, weil du zum Beispiel wegen des Einkommens deiner Eltern ohnehin nichts bekommen würdest, schließt das Wohngeld trotzdem aus. Es zählt die grundsätzliche Förderfähigkeit deines Studiengangs und deiner Person, nicht der tatsächliche Bezug. Wohngeld student zu werden ist also erst dann eine echte Option, wenn eine der Ausnahmen aus dem nächsten Abschnitt auf dich zutrifft.

Wohngeld trotz BAföG: Diese Ausnahmen gelten📋

Die gute Nachricht: Der Ausschluss aus § 20 WoGG ist keine Einbahnstraße ohne Ausfahrt. Fällst du unter eine der folgenden Konstellationen, bist du nicht mehr "dem Grunde nach" BAföG-berechtigt und kannst Wohngeld beantragen.

Diese Fälle kommen in der Praxis am häufigsten vor:

‍

  • Förderungshöchstdauer überschritten: Du studierst schon länger als die BAföG-Regelstudienzeit plus Kulanzsemester zulässt und hast keinen Anspruch auf weitere Förderung mehr.
  • Teilzeitstudium: Deine Ausbildung nimmt deine Arbeitskraft nicht voll in Anspruch, etwa weil du ein anerkanntes Teilzeitstudium absolvierst.
  • Zweitstudium ohne Förderanspruch: Dein zweiter Studiengang gilt BAföG-rechtlich nicht als förderfähige Weiterbildung deines ersten Abschlusses.
  • Studien- oder Fachrichtungswechsel ohne wichtigen Grund: Nach einem späten Wechsel ohne triftigen Grund entfällt dein BAföG-Anspruch, damit auch der Wohngeld-Ausschluss.
  • Altersgrenze überschritten: Du hast dein Studium erst nach der BAföG-Altersgrenze begonnen und fällst deshalb aus der Förderung heraus.
  • Urlaubssemester: Während eines offiziellen Urlaubssemesters ruht dein BAföG-Anspruch, damit entfällt auch der Ausschlussgrund fürs Wohngeld.
  • Studi aus dem Ausland ohne BAföG-Fördervoraussetzungen: Erfüllst du als Studi aus dem Ausland die persönlichen BAföG-Voraussetzungen (etwa zu Aufenthaltsstatus oder Voraufenthaltszeiten) nicht, greift der Ausschluss ebenfalls nicht.
  • BAföG nur als Volldarlehen: Bekommst du BAföG ausschließlich als Bankdarlehen, etwa bei der Studienabschlussförderung, kannst du parallel Wohngeld beantragen³.

Ein Sonderfall betrifft deine WG oder deinen Haushalt: Lebst du mit einer Partnerin, einem Partner oder einem Kind zusammen, das selbst nicht BAföG- oder BAB-berechtigt ist, kann euer gesamter Haushalt Wohngeld beantragen, auch wenn du selbst grundsätzlich BAföG-berechtigt wärst.

Tipp: Bist du dir unsicher, ob eine Ausnahme auf dich zutrifft, frag direkt bei deiner Wohngeldstelle nach. Ein formloser Beratungstermin kostet dich nichts und klärt oft schnell, ob sich ein Antrag überhaupt lohnt.

Wie hoch ist dein Wohngeld als Studi? 💶

Eine pauschale Zahl gibt es nicht, dein Wohngeld richtet sich nach drei Faktoren:

1. deiner Miete beziehungsweise deinen Belastungen bei Wohneigentum

2. deinem Gesamteinkommen und

3. der Mietstufe deiner Stadt oder Gemeinde.

‍

Städte mit besonders teurem Wohnungsmarkt wie München oder Hamburg sind höher eingestuft als ländliche Regionen, das wirkt sich direkt auf deinen möglichen Anspruch aus.

‍

Als Orientierung hilft die aktuelle Statistik: Reine Wohngeldhaushalte, also Haushalte, die ausschließlich Wohngeld und keine weiteren Sozialleistungen beziehen, bekamen Ende 2024 im Bundesdurchschnitt 287 Euro Wohngeld im Monat¹. Als Studi mit eigenem Haushalt und moderatem Einkommen bewegst du dich realistisch in einer ähnlichen Größenordnung, die genaue Summe kann aber je nach deiner Situation deutlich darüber oder darunter liegen.

‍

Für eine erste, verlässliche Einschätzung nutzt du am besten den offiziellen Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen⁴. Dort trägst du deine Warmmiete, deine Wohnfläche, deinen Wohnort und dein Einkommen ein und bekommst innerhalb weniger Minuten eine Prognose. Das ersetzt keinen echten Bescheid, gibt dir aber genug Sicherheit, um zu entscheiden, ob sich ein Antrag lohnt.

So läuft es für dich in der WG oder im Wohnheim🏢

Wohnst du in einer WG mit anderen Studierenden, zählst du wohngeldrechtlich meist als eigener Haushalt, nicht als Teil eines gemeinsamen Haushalts mit deinen Mitbewohner/-innen. Das bedeutet: Sind alle in deiner WG dem Grunde nach BAföG-berechtigt, hat niemand von euch Anspruch auf Wohngeld. Ist aber eine Person in eurer WG nicht BAföG-berechtigt, etwa weil sie die Förderungshöchstdauer überschritten hat, kann genau diese Person für ihren Anteil an Miete und Wohnfläche Wohngeld beantragen, unabhängig davon, wie es bei euch anderen aussieht.

‍

Im Studentenwohnheim gilt: Dein Zimmer zählt als dein Haushalt, deine Miete und dein Einkommen sind die Berechnungsgrundlage. Wichtig ist hier vor allem, dass deine Mietbescheinigung korrekt ausgestellt ist: Frag beim Studierendenwerk oder deiner Wohnheimverwaltung gezielt nach der Wohngeld-Mietbescheinigung, viele Häuser stellen dafür ein eigenes Formular bereit.

‍

Lebst du dagegen mit deiner Partnerin oder deinem Partner zusammen, die oder der kein Studi ist und keinen BAföG-Anspruch hat, verschiebt sich die Betrachtung auf euren gemeinsamen Haushalt. Dann kann sich ein Antrag für euch beide lohnen, selbst wenn du allein durch deinen eigenen BAföG-Anspruch ausgeschlossen wärst.

Wie und wo beantragst du Wohngeld als Student? 📝

Den Antrag stellst du nicht bei deiner Hochschule oder deinem BAföG-Amt, sondern bei der Wohngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde, meist angesiedelt beim örtlichen Sozial- oder Bürgeramt. Damit dein Antrag zügig bearbeitet wird, gehst du am besten Schritt für Schritt vor.

Schritt 1: BAföG-Ablehnung oder Ausnahmegrund klären

Bevor du mit den Antrag startest, kläre für dich, welche Ausnahme aus Abschnitt 2 auf dich zutrifft. Hast du bereits einen BAföG-Ablehnungsbescheid, weil zum Beispiel deine Förderungshöchstdauer überschritten ist, heb ihn unbedingt auf. Er ist später dein wichtigster Beleg. Falls nicht soltest du zunächst einen BAföG-Antrag stellen. Parallel dazu kannst du auch schon mit dem Wohngeld-Antrag starten und den BAföG-Ablehnungsbescheid einfach nachreichen.

Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen

Für den Wohngeld-Antrag brauchst du in der Regel deinen Mietvertrag (und ein Nachweis der Zahlungen), eine aktuelle Mietbescheinigung deines Vermieters oder Wohnheims, deinen Personalausweis, Einkommensnachweise der letzten Monate sowie deinen BAföG-Ablehnungsbescheid oder einen Nachweis über deinen Ausnahmegrund. Je nach Wohngeldstelle und individueller Situation können noch deine Immatrikulationsbescheinigung oder Kontoauszüge dazukommen.

Schritt 3: Formloses Antragsschreiben einreichen

Wichtig für deine Auszahlung: Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat gezahlt, in dem du es beantragst. Reicht deine Zeit für vollständige Unterlagen nicht, schick zuerst ein formloses Antragsschreiben mit Namen, Adresse und Datum ab, das sichert dir den frühen Zeitpunkt. Die fehlenden Unterlagen kannst du meist innerhalb von wenigen Wochen nachreichen.

Schritt 4: Bearbeitung abwarten und nachfassen

Die Bearbeitung dauert je nach Behörde und Vollständigkeit deiner Unterlagen meist sechs bis zwölf Wochen, in stark nachgefragten Großstädten wie Berlin oder Hamburg kann es aber auch wesentlich länger dauern. Hast du nach zwölf Wochen noch keine Rückmeldung, ruf ruhig aktiv bei deiner Wohngeldstelle an und frag nach dem Bearbeitungsstand.

This is some text inside of a div block.

Studienfinanzierung musst du nicht allein stemmen🤝

Wohngeld ist meist nur ein Baustein deiner Studienfinanzierung. Diese Anlaufstellen helfen dir, den Überblick über deine gesamte Situation zu behalten.

‍

Erst dein BAföG-Anspruch checken

Bevor du überhaupt beim Wohngeld ansetzt, lohnt sich ein Blick auf deinen BAföG-Anspruch, denn davon hängt direkt ab, ob du wohngeldberechtigt bist. Mit dem BAföG-Rechner kannst du in wenigen Minuten sehen, wie viel BAföG du erwarten kannst.

‍

Deinen BAföG-Bescheid richtig nutzen

Ein abgelehnter oder befristeter BAföG-Bescheid ist oft dein wichtigster Beleg für den Wohngeldantrag. Wir zeigen dir Schritt-für-Schritt wie du den Antrag erstellst.

‍

Die passende Wohnform für dein Studium

Ob WG, Wohnheim oder eigene Wohnung: Deine Wohnform beeinflusst nicht nur deine Miete, sondern auch, wie dein Wohngeldanspruch berechnet wird. In unserer Übersicht zu Wohnformen im Studium, findest du alle Vor- und Nachteile.

‍

WG oder Singlewohnung: Was passt zu dir?

Überlegst du gerade, ob sich eine WG oder eine eigene Wohnung für dich mehr lohnt, findest du hier einen ehrlichen Vergleich beider Optionen.

Fazit

Wohngeld für Studenten ist auf jeden Fall eine Ausnahme, denn dein BAföG-Anspruch schließt es in den meisten Fällen aus. Trifft aber einer der Ausnahmefälle aus diesem Artikel auf dich zu, etwa Teilzeitstudium, Zweitstudium, Urlaubssemester oder eine überschrittene Förderungshöchstdauer, lohnt sich ein Antrag bei deiner örtlichen Wohngeldstelle durchaus. Prüf deinen Anspruch am besten zuerst mit dem offiziellen Wohngeldrechner, kläre parallel deinen BAföG-Status und reich dein Antragsschreiben so früh wie möglich ein. So verschenkst du keinen Monat Mietzuschuss.

FAQ

Bekommst du als Studi überhaupt Wohngeld?

Nur in Ausnahmefällen. Bist du dem Grunde nach BAföG-berechtigt, schließt § 20 WoGG deinen Wohngeldanspruch grundsätzlich aus, unabhängig davon, ob du tatsächlich BAföG bekommst³. Zählst du dagegen zu einer der gesetzlichen Ausnahmen, etwa Teilzeitstudium oder überschrittene Förderungshöchstdauer, kannst du normal Wohngeld beantragen.

Warum schließt ein BAföG-Anspruch das Wohngeld meist aus, selbst wenn du gar kein BAföG bekommst?

Weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass deine Wohnkosten bereits über den BAföG-Bedarfssatz abgedeckt sind. Entscheidend ist deshalb nicht, ob du BAföG tatsächlich beziehst, sondern ob du grundsätzlich, "dem Grunde nach", förderberechtigt wärst. Stellst du deshalb keinen Antrag, ändert das nichts am Ausschluss.

In welchen Fällen bekommst du als Studi trotz BAföG-Berechtigung trotzdem Wohngeld?

Vor allem bei Teilzeitstudium, überschrittener Förderungshöchstdauer, Zweitstudium ohne Förderanspruch, spätem Studien- oder Fachrichtungswechsel ohne wichtigen Grund, Überschreiten der Altersgrenze, Urlaubssemester, fehlenden BAföG-Fördervoraussetzungen als Studi aus dem Ausland oder wenn du BAföG ausschließlich als Volldarlehen erhältst.

Wie und wo beantragst du Wohngeld als Student?

Du stellst deinen Antrag bei der Wohngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde, meist beim örtlichen Sozial- oder Bürgeramt. Du brauchst unter anderem deinen Mietvertrag, eine Mietbescheinigung, Einkommensnachweise und deinen BAföG-Bescheid oder einen Nachweis über deinen Ausnahmegrund.

Hast du im Urlaubssemester oder als Studi aus dem Ausland Anspruch auf Wohngeld?

Im Urlaubssemester ruht dein BAföG-Anspruch, damit entfällt in dieser Zeit auch der Wohngeld-Ausschluss, ein Antrag ist also möglich. Als Studi aus dem Ausland hängt dein Anspruch davon ab, ob du die persönlichen BAföG-Fördervoraussetzungen erfüllst, etwa zu Aufenthaltsstatus und Voraufenthaltszeiten. Erfüllst du sie nicht, greift der Ausschluss ebenfalls nicht und du kannst Wohngeld beantragen.

?
?

Quellen

  1. Statistisches Bundesamt (Destatis) (2025): Wohngeldstatistik – durchschnittlicher monatlicher Wohngeldanspruch Ende 2024. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Wohngeld/aktuell-wohngeld.html
  2. Statistisches Bundesamt (Destatis) (2026): Studierendenhaushalte geben im Schnitt 54 % des Einkommens für Wohnkosten aus (EU-SILC 2025). https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/07/PD26_N048_63.html
  3. Gesetze im Internet: § 20 Wohngeldgesetz (WoGG) – Gesetzeskonkurrenz. https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__20.html
  4. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB): Wohngeldrechner. https://www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner