Arbeitsvertrag Inhalt: Das steht drin und darauf solltest du achten
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Das Wichtigste auf einen Blick
- Pflichtangaben: Das Nachweisgesetz legt fest, was schriftlich festgehalten werden muss (Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung u. a.)
- Probezeit: höchstens 6 Monate, dann 2 Wochen Kündigungsfrist
- Befristung: ohne Sachgrund maximal 2 Jahre, höchstens dreimal verlängerbar
- Werkstudium: Vertrag ebenfalls vor Arbeitsbeginn prüfen, Wochenstunden klar festhalten
Was ist ein Arbeitsvertrag?💼
Du hast die Zusage, im Postfach liegt ein PDF mit zwölf Seiten und die Frage ist: Was davon ist Standard und was solltest du hinterfragen? Dann hilft es, erst einmal zu wissen, was du da eigentlich vor dir hast.
Ein Arbeitsvertrag ist die Vereinbarung, in der du dich verpflichtest, weisungsgebunden zu arbeiten, und dein Arbeitgeber sich verpflichtet, dich dafür zu bezahlen (§ 611a BGB).1 Er muss nicht zwingend schriftlich geschlossen werden. Wirksam ist auch ein mündlicher Vertrag. Für die Pflichtangaben gilt aber trotzdem eine Nachweispflicht, und genau die schauen wir uns jetzt an.
Wer unsicher ist, wie sich ein Arbeitsvertrag vom Praktikum unterscheidet: Beim Praktikum steht das Lernen im Vordergrund, beim Arbeitsvertrag die Arbeitsleistung gegen Gehalt.
Was muss in einem Arbeitsvertrag stehen?📑
Welche Inhalte eines Arbeitsvertrages Pflicht sind, regelt das Nachweisgesetz. Dein Arbeitgeber muss dir die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich aushändigen, in Papierform mit Unterschrift. Eine reine E-Mail oder ein PDF reicht dafür nicht aus.2
Die Pflichtangaben im Überblick (§ 2 NachwG):
- Name und Anschrift von dir und deinem Arbeitgeber
- Beginn des Arbeitsverhältnisses (bei Befristung auch das Enddatum)
- Arbeitsort
- kurze Beschreibung deiner Tätigkeit
- Höhe des Arbeitsentgelts, inklusive Zuschlägen, Prämien und Fälligkeit
- vereinbarte Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten
- Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
- Kündigungsverfahren: Schriftform, Kündigungsfristen und Frist für eine Kündigungsschutzklage
- Hinweis auf anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
- Fortbildungsanspruch und betriebliche Altersversorgung, sofern vorhanden
Bei den Fristen kommt es auf den Punkt an: Namen, Gehalt und Arbeitszeit bekommst du spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich. Beginn, Dauer, Arbeitsort, Tätigkeit, Urlaub und weitere Kernpunkte folgen spätestens am siebten Kalendertag. Der Rest, etwa der Kündigungsteil, kommt spätestens einen Monat nach Beginn.2
Fehlt ein Nachweis, bleibt der Vertrag gültig. Dein Arbeitgeber begeht aber eine Ordnungswidrigkeit, und im Streitfall kann das zu deinen Gunsten wirken.2
Befristete oder unbefristete Verträge⌛️
Viele Studis starten nach dem Abschluss mit einem befristeten Vertrag. Das ist zwar legal, aber trotzdem an klare Regeln gebunden.
Ohne Sachgrund darf ein Vertrag höchstens 2 Jahre laufen und in dieser Zeit maximal dreimal verlängert werden. Voraussetzung: Du warst vorher noch nie bei diesem Arbeitgeber beschäftigt.3 Ein Studijob oder Praktikum in derselben Firma kann das schon ausschließen, auch wenn es Jahre her ist. Frag im Zweifel nach.
Mit Sachgrund sind längere Befristungen möglich, etwa bei einer Elternzeitvertretung oder einem klar abgegrenzten Projekt. Der Grund sollte im Vertrag nachvollziehbar sein. Die Befristung selbst muss schriftlich vereinbart sein, sonst gilt der Vertrag als unbefristet.3
Probezeit und Kündigungsfrist📆
Die Probezeit ist eine eigene eine Phase am Anfang deiner Beschäftigung. Sie darf höchstens 6 Monate dauern. Bei einem befristeten Vertrag muss sie außerdem zur Laufzeit passen: Bei einem Jahr Befristung sind 6 Monate Probezeit eher zu lang.
In der Probezeit gilt zusätzlich noch eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen, für beide Seiten (§ 622 Abs. 3 BGB). Danach gilt gesetzlich eine Grundfrist von 4 Wochen, jeweils zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für den Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit.4 Im Vertrag dürfen längere Fristen stehen, kürzere sind nur in engen Grenzen möglich.
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Per E-Mail ist sie unwirksam.5
Klauseln, auf die du achten solltest⚖️
Neben den Pflichtangaben stecken im Kleingedruckten die Punkte, die später Ärger machen. Diese drei lohnen einen zweiten Blick:
Überstunden
Steht im Vertrag „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten", ohne dass klar ist, wie viele, ist das oft angreifbar. Denn du musst beim Unterschreiben erkennen können, was auf dich zukommt. Gut ist eine feste Grenze („bis zu 10 Stunden im Monat") oder ein Ausgleich durch Freizeit. Achte außerdem darauf, ob Überstunden angeordnet werden müssen oder ob einfach erwartet wird, dass du länger bleibst. Das entscheidet später darüber, ob du sie vergütet bekommst.
Wettbewerbsverbot
Während des Arbeitsverhältnisses darfst du deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Heikel wird es bei einem Verbot für die Zeit nach dem Job. Es gilt nur, wenn dein Arbeitgeber dafür eine Entschädigung zahlt, mindestens die Hälfte deiner zuletzt bezogenen Vergütung (§ 74 HGB).6 Ohne diese Entschädigung ist das Verbot in der Regel unverbindlich.
Ein Beispiel: Du startest als Werkstudi bei einer Agentur und wechselst später zum Wettbewerber. Steht dann ein nachvertragliches Verbot im Vertrag, aber keine Entschädigung, musst du dich meist nicht daran halten. Frag bei so einer Klausel trotzdem nach, bevor du unterschreibst.
Ausschlussfristen
Manche Verträge lassen Ansprüche verfallen, wenn du sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend machst, etwa nicht gezahlte Überstunden oder Zuschläge. Üblich sind Fristen von drei Monaten, oft mit einer Schriftform-Pflicht. Kürzere Fristen sind häufig unwirksam, und auf den gesetzlichen Mindestlohn lassen sie sich ohnehin nicht anwenden. Notier dir die Frist trotzdem im Kalender, denn wenn du sie verpasst, verlierst du im schlimmsten Fall Geld.
Vertragsstrafen
Eine Vertragsstrafe soll verhindern, dass du den Job nicht antrittst oder vorzeitig hinwirfst, etwa „ein Bruttomonatsgehalt bei Nichtantritt". Solche Klauseln sind nur in engen Grenzen zulässig. Die Höhe muss aber zur Situation passen und darf sich zum Beispiel nicht am Gehalt für einen Zeitraum orientieren, der länger ist als deine Kündigungsfrist. Gerade wenn du neu im Job bist und noch in der Probezeit steckst, gilt: Eine hohe Strafe für einen frühen Ausstieg ist ein Warnsignal.
Nebentätigkeit und Verschwiegenheit
Viele Verträge verlangen, dass du Nebenjobs anzeigst oder genehmigen lässt. Ein generelles Verbot jeder Nebentätigkeit ist meist zu weitgehend, relevant wird es aber, wenn du neben dem Hauptjob freiberuflich arbeiten oder gründen willst. Die Verschwiegenheitspflicht betrifft Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Sie gilt oft auch nach dem Austritt, darf dich aber nicht daran hindern, später in deinem Beruf zu arbeiten.
Versetzung, Arbeitsort und Homeoffice
Prüf, wie genau Tätigkeit und Arbeitsort beschrieben sind. Eine sehr offene Formulierung wie „einsetzbar an allen Standorten" erlaubt deinem Arbeitgeber, dich später woanders einzusetzen. Wenn dir ein Standort oder Homeoffice-Tage wichtig sind, lass sie ausdrücklich in den Vertrag schreiben. Eine mündliche Zusage aus dem Gespräch schützt dich im Zweifel nicht.
Arbeitsvertrag als Werkstudi🎓
Auch ein Arbeitsvertrag für Werkstudis ist ein normaler Arbeitsvertrag. Das Nachweisgesetz gilt also genauso, und alle Pflichtangaben gehören hinein. Zusätzlich lohnt sich ein Blick auf diese Punkte:
- Wochenstunden: Als Faustregel gelten maximal 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit, damit der Werkstudi-Status mit seinen Sozialversicherungsvorteilen erhalten bleibt. Steht im Vertrag mehr, sprich es unbedingt an.
- Prüfungsphase: Lass dir bestätigen, dass du in Klausurzeiten Stunden reduzieren oder tauschen darfst.
- Befristung: Werkstudi-Verträge sind oft an das Semester oder die Studiendauer gekoppelt. Prüf, ob das klar geregelt ist.
- Stundenlohn: Der Lohn pro Stunde sollte eindeutig beziffert sein.
Arbeitsvertrag prüfen vor der Unterschrift🔍
Unterschreib nicht am gleichen Tag. Seriöse Arbeitgeber erwarten, dass du den Vertrag in Ruhe liest. So gehst du dabei am Betsen vor:
Schritt 1: Pflichtangaben abgleichen
Geh die Liste von oben durch. Fehlen Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub oder die Kündigungsregelung, ist das der erste Punkt für eine Rückfrage.
Schritt 2: Absprachen mit dem Vertrag vergleichen
Alles, was im Bewerbungsgespräch zugesagt wurde (Gehalt, Homeoffice, Weiterbildungsbudget, Startdatum), muss schriftlich im Vertrag stehen. Mündliche Zusagen sind im Streitfall schwer zu beweisen.
Schritt 3: Kritische Klauseln markieren
Überstunden, Wettbewerbsverbot, Ausschlussfristen oder Vertragsstrafen markierst du am Besten und fragst gezielt nach wenn etwas unklar ist. Wenn du den Arbeitsvertrag verstehen willst, formuliere jede dieser Klauseln einmal in eigenen Worten. Gelingt das nicht, ist sie unklar.
Schritt 4: Verhandeln, bevor du unterschreibst
Sobald dein Name unter dem Vertrag steht, ist er verbindlich. Gehalt und Konditionen sprichst du deshalb vorher an. Wie du dabei am Besten vorgehst und souverän verhandelst lernst du easy in unserem Gehaltsverhandlungs-Coaching.
Schritt 5: Bei Zweifeln Hilfe holen
Bei ungewöhnlichen Klauseln hilft eine Beratung, zum Beispiel über eine Gewerkschaft (Mitglieder erhalten oft Rechtsberatung) oder eine Kanzlei für Arbeitsrecht. Für einen Standardvertrag reicht in der Regel dein eigener, sorgfältiger Check.
Fazit
Ein Arbeitsvertrag ist weniger kompliziert, als er beim ersten Lesen wirkt. Du musst kein Jura studiert haben: Wenn die Pflichtangaben vollständig sind, die Absprachen aus dem Gespräch schwarz auf weiß stehen und du die kritischen Klauseln verstehst, bist du gut aufgestellt. Nimm dir die Zeit, bevor du unterschreibst. Danach geht es um das, wofür du das alles gemacht hast: den Job.
FAQ
Was muss in einem Arbeitsvertrag stehen?
Mindestens die wesentlichen Vertragsbedingungen nach § 2 Nachweisgesetz: Parteien, Beginn, Arbeitsort, Tätigkeit, Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen und Hinweise auf Tarifverträge. Die vollständige Liste findest du oben im Artikel.
Was bedeutet befristeter bzw. unbefristeter Arbeitsvertrag?
Ein befristeter Vertrag endet automatisch zu einem festgelegten Datum oder Ereignis, ein unbefristeter läuft weiter, bis eine Seite kündigt. Befristungen müssen schriftlich vereinbart sein.3
Wie lange kann man vom unterschriebenen Arbeitsvertrag zurücktreten?
Ein allgemeines Rücktrittsrecht gibt es in der Regel nicht. Du kannst aber kündigen, oft schon vor Arbeitsbeginn, sofern der Vertrag das nicht ausschließt. Prüf die Kündigungsregelung im Vertrag.
Wie lange sollte man Arbeitsverträge aufbewahren?
Eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht für dich gibt es nicht. Sinnvoll ist es, den Vertrag mindestens für die Dauer des Arbeitsverhältnisses und einige Jahre danach aufzuheben, etwa für Streitigkeiten über Ansprüche oder als Nachweis für Rentenzeiten.
Quellen
1. Bundesministerium der Justiz (aktuelle Fassung): § 611a BGB, Arbeitsvertrag.
2. Bundesministerium der Justiz (aktuelle Fassung): § 2 Nachweisgesetz (NachwG), Nachweispflicht.
3. Bundesministerium der Justiz (aktuelle Fassung): § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), Zulässigkeit der Befristung.
4. Bundesministerium der Justiz (aktuelle Fassung): § 622 BGB, Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen.
5. Bundesministerium der Justiz (aktuelle Fassung): § 623 BGB, Schriftform der Kündigung.
6. Bundesministerium der Justiz (aktuelle Fassung): § 74 Handelsgesetzbuch (HGB), Nachvertragliches Wettbewerbsverbot.